Die Freiwillige Feuerwehr Hohenfelde wurde am 15.Februar 1934 von Hans Geerdts, der auch gleichzeitig erster Wehrführer war, ins Leben gerufen. Wir sind eine von 99 Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Plön. Freiwillig bedeutet: Wir stehen 24 Stunden am Tag bereit, um anderen Menschen aus Notlagen zu helfen - unentgeltlich !
Dabei zählt nicht nur die klassiche Brandbekämpfung zu unserem Aufgabenbereich. Auch zur technischen Hilfeleistung werden wir gerufen. So gehören beispielsweise die Beseitigung umgestürzter Bäume, durch Starkregen überflutete Keller, Verkehrsunfälle und Vieles mehr zu unseren Aufgaben. Immer dann, wenn akute Gefahr besteht, rücken wir aus - egal ob Mittags um zwölf, oder Nachts um halb vier.
Zur Zeit verfügen wir über 29 aktive Kameraden (davon einer als Zweitmitglied), die parat stehen, wenn andere Hilfe benötigen. 14 unserer Mitglieder sind ausgebildete und zugelassene Atemschutzgeräteträger. Die Jugendfeuerwehr "An der Hufe" wurde 2008 gegründet und verfügt zur Zeit über 22 Mitglieder aus den Gemeinden Hohenfelde, Schwarbuck, Tröndel und Giekau.
Zur Bewältigung unserer Aufgaben steht uns ein hochmodernes, im Jahr 2012 in Dienst gestelltes Löschgruppenfahrzeug LF 10 zur Verfügung. Neben einer umfangreichen Beladung zur Brandbekämpfung, einem Wassertank mit einer Kapazität von 1.200 Litern Wasser, sowie sechs Atemschutzgeräten, verfügt das LF 10 über weitere Gerätschaften zur technischen Hilfeleistung, die insbesondere bei Überschwemmungsereignissen, z.B. nach Starkregen, zum Einsatz kommen. Daneben zählt ein Mehrzweckfahrzeug (MZF) als zweites Fahrzeug zu unserem "Fuhrpark". Dieses dient hauptsächlich zum Personentransport im Einsatz- und Übungsdienst sowohl für die Aktive- als auch die Jugendwehr. Daneben kann es aber auch als Einsatzleitfahrzeug genutzt werden. Zudem sind einige Gerätschaften auf dem MZF verlastet.
Eine Freiwillige Feuerwehr ist KEIN Verein. Jede Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Rechtliche Grundlage ist das Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Fahrzeug(e) und Gerätschaften sind Eigentum der Gemeinde. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit 1.386 Freiwillige Wehren. Lediglich die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Neumünster und Flensburg unterhalten aufgrund ihrer Einwohnerzahl eine Berufsfeuerwehr.