Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, DLRG und THW haben alle das gleiche Problem: Auf dem Weg zur Einsatzstelle fehlt das richtige Verständnis der anderen Verkehrsteilnehmer schnell und gefahrlos freie Bahn zu schaffen! Leider häufen sich die Vorfälle, bei denen Verkehrsteilnehmer einfach die falschen Entscheidungen treffen, und somit den Rettern die Durchfahrt zur Einsatzstelle verwehren. In den Fahrschulen lernt der Fahranfänger bei Blaulicht und Martinshorn ist „freie Bahn“ zu schaffen.
Wie das richtig geht, wird oft aber nur unzureichend vermittelt. Gerade die Großfahrzeuge der Feuerwehr haben das Problem, dass sie nicht genug Platz haben, um durch den Verkehr zur Einsatzstelle zu gelangen. Ob im morgendlichen Berufsverkehr, an einer roten Ampel mit Blitzlichtanlage, auf Landstraßen oder Bundesautobahnen. Wir erklären auf unserer Homepage, wie es richtig funktioniert, eine Rettungsgasse zu bilden.
Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung. Je schneller die Helfer vor Ort sind, umso schneller löst sich auch der Stau auf!
Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.
Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO). Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet.
Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.
Rettungsgasse bei mehreren Spuren
Bei mehr als zwei Spuren ist die Rettungsgasse zwischen dem linken und allen daneben liegenden Spuren zu bilden. Heißt: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, alle anderen Fahrzeuge fahren soweit wie möglich nach rechts.